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Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Schließen Sie bitte eine AVV mit uns ab, wenn wir Daten von Ihnen verarbeiten. Dies trifft für die meisten Support-Fälle, Services und Hostings zu.

Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Was ist Auftragsverarbeitung?

Seit 25. Mai 2018 gilt die Pflicht zur Aufsetzung von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 24 ff DSGVO bzw. § 11 BDSG. Sobald ein Dritter beteiligt ist an der Datenverarbeitung, muss ein AVV geschlossen werden.

Wer ist Auftragsverarbeiter?

Ein Auftragsverarbeiter ist gemäß Art. 4, Punkt 8 DSGVO eine Person, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Ein Auftragsverarbeiter kann sein:

  • natürliche Person (Mensch),
  • juristische Person (Unternehmen),
  • Behörde (Ämter, Ministerien etc.),
  • Einrichtung (Vereine o.Ä.) oder
  • andere Stelle (Stiftungen etc.)

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine Person beziehen und diese Person kenntlich machen.

Wieso brauche ich einen AV-Vertrag?

Um Strafzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich einen AV-Vertrag abzuschließen. Ebenfalls hilft ein AVV das Kundenvertrauen zu stärken.

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