DSGVO: Datenschutz auch bei abgeschalteten Webseiten (weiße Seite)

02.07.2018

DSGVO: Datenschutz auch bei abgeschalteten Webseiten (weiße Seite)
DSGVO: Datenschutz auch bei abgeschalteten Webseiten (weiße Seite)

Auch bei einer abgeschalteten Webseite (weiße Webseite, oder Wartungsmodus) muss eine Datenschutzerklärung vorgehalten werden: Daten der Besucher werden erfasst.

Auch bei weißen Webseiten, oder im Wartungsmodus, die Datenschutzerklärung anzeigen lassen

Auch "weiße Webseiten", die nicht gelöscht sind, oder Webseiten im Wartungsmodus, brauchen eine Datenschutzerklärung.

Zur Begründung: 

In dem Moment, wo ein Besucher auf Ihre Webseite kommt, werden die ersten Daten von Ihrem Provider erhoben.
Das passiert natürlich nur weil der Besucher zugeordnet werden muss und aus Routine. Trotzdem muss, laut DSGVO, der Besucher darüber belehrt werden.
Und das passiert in der Datenschutzerklärung.

Wollen Sie sich also den Verpflichtungen, aus der DSGVO, entziehen, dann müssen Sie Ihre Webseite komplett löschen.

Ab Minute 08:45 wird dieses Thema, im Video der Kanzlei WBS, angeschnitten.


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